Ehrenamtliches Engagement –
was ist zu beachten?
Sie möchten sich in Lilienthal engagieren und haben keine Ahnung, wie und wo? Dann sind Sie hier genau richtig, und zwar ganz egal, wie alt Sie sind oder woher Sie kommen!
Wenn Sie sich noch fragen sollten, warum ein Ehrenamt so wichtig ist, können Sie u.a. auf youtube gute Erklärvideos zu dem Thema finden
Klären Sie mit der Einrichtung, in der Sie sich engagieren möchten, vor Beginn einige wichtige Fragen:
- Welche Tätigkeiten möchten und können Sie übernehmen?
- Werden Sie eingearbeitet? Von wem? Wie lange?
- Werden Sie auch über die Einarbeitung hinaus begleitet und wenn ja, wie und wie oft?
- Was genau sind Ihre Aufgaben? Und wann müssen sie erledigt werden? Was ist die Aufgabe der anderen und wie wird zusammengearbeitet?
- Möchten Sie an Entscheidungen beteiligt werden? Wie kann dies gelingen?
- An wen können Sie sich wenden, wenn es zu einem Konflikt kommt?
- Sind Sie über die Organisation versichert (Haftpflicht, Unfall)?
- Können Auslagen und andere Kosten erstattet werden? Wenn ja, wie?
- Gibt es Möglichkeiten zu (kostenlosen) Fortbildungen?
Bei einem Ehrenamt handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit. Dennoch kann es folgende finanzielle Leistungen geben:
1. Aufwandsentschädigung
Ehrenamtlich Engagierten können nach vorheriger Absprache mit der Organisation/dem Verein Auslagen erstattet werden. Dabei handelt es sich um Kosten, die bei der Ausübung des Ehrenamts entstanden sind (z.B. Reisekosten).
2. Auslagenerstattung
Ehrenamtliche sollten nicht auf ihren Unkosten sitzen bleiben. Es ist wichtig, dass vor dem Einkauf von Material mit dem Träger gesprochen wird, wieviel Geld ausgegeben und somit anschließend erstattet werden kann. Legt eine
ehrenamtlich tätige Person für ihren Träger Beträge aus, so kann sie sich diese gem. § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei ersetzen lassen.
3. Übungsleiterpauschale
Ehrenamtliche können für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommen. § 3 Nr. 26 EStG sieht vor, dass für die sogenannte Übungsleiterpauschale eine Steuerbefreiung von Einnahmen bis zu einem Betrag von jährlich 3.000
Euro gegeben ist (seit 1. Januar 2021) – unter folgenden Voraussetzungen:
• nebenberufliche Tätigkeit
• Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, eine künstlerische Tätigkeit oder eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
• im Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft
• mit dem Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.
4. Ehrenamtspauschale
Ehrenamtlich tätige Personen können als Entschädigung für freiwillig geleistete Tätigkeiten bis zu 840€ pro Jahr steuerfrei und ohne Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen einnehmen.
Alle Informationen, Voraussetzungen zur Ehrenamtspauschale sowie zur Aufwandsspende finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
In einigen Bereichen erforderlich, dass ein (erweitertes) Führungszeugnis vorgelegt wird. Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Beantragung kostenfrei. Mehr Informationen dazu können Sie gerne bei uns anfragen.
Der Link verweist auf die WebSite des Bundesamtes für Justiz mit dem „Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis“
Ehre, wem Ehre gebührt! Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, ehrenamtlich Tätigen Dank und Anerkennung zukommen zu lassen. So lädt die Freiwilligenagentur zweimal jährlich zu einem kostenlosen Netzwerktreffen inklusive Verpflegung ein. Die Gemeinde Lilienthal richtet alle zwei Jahre einen Ehrenamtstag aus. Zudem beteiligen sich Unternehmen an der Ehrenamtskarte (siehe unten).
Ausschreibungen und Preise: Niedersachsenpreis, Demografiepreis, Engagementbotschafter, etc. Wenn Sie sich oder eine andere ehrenamtlich tätige Person für einen Preis nominieren möchten, melden Sie sich bei uns.
Bescheinigungen: Mit dem Niedersächsischen Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten werden die Fähigkeiten und Kompetenzen sichtbar, die während des Engagements erworben bzw. erweitert wurden. Diese können als Schlüsselqualifikationen für berufliche Tätigkeiten und Bewerbungen eingesetzt werden. Den Nachweis stellt das Sozialministerium in Form einer Urkunde mit Wappen als Vordruck den Organisationen, Verbänden, Vereinen, Gemeinden, etc. kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Niedersächsische Ehrenamts-Karte: Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaber*innen in ganz Niedersachsen und auch in Bremen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Wo die Ehrenamtskarte in Lilienthal zum Einsatz kommen kann, haben wir hier aufgelistet…
Weitere Informationen zur Karte und ihrer Beantragung finden Sie hier:
Ehrenamtlich tätige Personen sind Diejenigen, die freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich und auf organisierte Weise ein Engagement zum Wohle Anderer ausführen. Doch wer haftet im Falle eines Personen- bzw. Sachschadens?
Auf der Seite des Niedersächsischen Freiwilligenservers:
https://www.freiwilligenserver.de/?6DD62DC1D06511D6B42C0080AD795D93
sind viele Informationen zu diesem Thema aufgelistet.
Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche:
Wenn ein privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz besteht, ist dieser im Schadenfall vorrangig („subsidiärer Versicherungsschutz“). Sollte keiner der genannten Versicherungsschutze bestehen, ist man über
das Land Niedersachsen versichert.
Wenn ein ehrenamtlich Tätiger eine andere Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden, haftet die Organisation, für die die Person ehrenamtlich tätig war. Die Organisation kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die entstandenen Kosten beim Schadensverursacher zurückfordern, sofern der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Es ist wichtig, im Vorfeld den Versicherungsschutz des freiwillig Tätigen zu erfragen und die vereinseigenen Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Mitglieder informell organisierter Initiativen und Gruppen sollten sich bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob ihr freiwilliges Engagement abgedeckt ist. Handelt es sich z. B. um eine „verantwortliche“ Tätigkeit in einem Nachbarschaftshilfe-Projekt, ist sie möglicherweise von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Diese Tätigkeiten können aber mit dem Privat-Haftpflichtversicherer eingegrenzt und gegebenenfalls im Einzelfall mitversichert werden.
Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Die gesetzliche Unfallversicherung gleicht Gesundheitsschäden aus, die ehrenamtlich Tätige selbst erleiden, entweder durch Rehabilitation und/oder durch Entschädigung. Stürzt z.B. die ehrenamtlich tätige Person, zahlt die
gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder sich der Versicherte auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand.
Ehrenamtliche sollten jedoch auch selbst vorsorgen, falls möglich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (Rente bei dauernden gesundheitlichen Schäden) und/oder über eine private Unfallversicherung (einmaliger Geldbetrag im Falle einer Invalidität).
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/im-ehrenamt-richtig-versichert-10389
Befindet sich das durchführende Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft, besteht Unfallversicherungsschutz in der Regel durch die Landesunfallversicherung. Hier gilt der „subsidiäre Versicherungsschutz“, d.h. soweit für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig ein Unfallversicherungsschutz besteht, geht dieser dem Schutz des Landes Niedersachsens vor.
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