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Sie möchten sich in Lilienthal engagieren und haben keine Ahnung, wie und wo?
Dann sind Sie hier genau richtig, und zwar ganz egal, wie alt Sie sind oder woher Sie kommen!

Ehrenamtliches Engagement
Was ist zu beachten?
Sie möchten sich in Lilienthal engagieren und haben keine Ahnung,
wie und wo? Dann sind Sie hier genau richtig, und zwar ganz egal, wie alt Sie sind oder woher Sie kommen!

Ehrenamt – was ist das?
Wenn Sie sich fragen, warum ein Ehrenamt so wichtig ist, können Sie u.a. auf youtube gute Erklärvideos zu dem Thema finden, z.B.

A. Ehrenamt für engagierte Erwachsene
„Freiwilliges Engagement in Deutschland“ von unseren Münchner Kollegen
➜ VIDEO ANSEHEN 

B. Ehrenamt für engagierte Jugendliche
„Was ist ein Ehrenamt“ von der KAS."
➜VIDEO ANSEHEN 

C. Ehrenamt für engagierte Jugendliche
„Gutes tun! Soziales Engagement leicht gemacht von plan&los"
➜ VIDEO ANSEHEN 

Ehrenamtliches Engagement
Tipps und Hinweise
Auf der Seite der Aktion Mensch können Sie viele Tipps und Hinweis zu ehrenamtlichem Engagement finden.

Mehr können Sie hier erfahren:
➜ https://www.aktion-mensch.de
Dort gibt es einen kurzen digitalen Fragebogen, um herauszufinden, welcher Engagement-Typ man ist.

Fragebogen öffnen:
➜ https://www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst


Oder Sie machen den „Ehrenamtscheck“ und schauen, welcher „Heldentyp“ Sie sind. Mehr erfahren Sie hier:
 ➜ www.ehrenamtscheck.de

Gerne beraten wir Sie persönlich. Schicken Sie uns eine E-Mail
➜ info@freiwilligenagentur-lilienthal.de
oder besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten. 


Ehrenamtliches Engagement
Bevor das Ehrenamt beginnt
Die Freiwilligenagentur Bremen rät, vor dem Engagement nicht auf die Klärung der folgenden Punkte zu verzichten:
Mehr Informationen:
➜ www.freiwilligen-agentur-bremen.de 

EINARBEITUNGSZEIT
• wie lange
• wer arbeitet Sie ein
• welche Tätigkeiten
• wie werden diese beendet

BEGLEITUNG
• wer macht die Begleitung
• wie oft und in welcher Form

ARBEITSAUFGABEN
• welche Arbeitszeiten
• welche Aufgaben

GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
• Aufgabenteilung mit Hauptberuflichen
• Mitentscheiden
• wann Mitsprachemöglichkeiten
• wobei Mitsprachemöglichkeiten

KONFLIKT/STREITREGELUNGEN
• wie und wann anwendbar

VERSICHERUNGEN
• Haftpflicht
• Unfall

KOSTENERSTATTUNG
• welche Kosten
• auf welche Weise

FORTBILDUNG/SCHULUNG
• Möglichkeiten
• Kosten  

Ehrenamtliches Engagement
Finanzielle Leistungen
Bei einem Ehrenamt handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit. Dennoch kann es folgende finanzielle Leistungen geben:

1. Aufwandsentschädigung
Ehrenamtlich Engagierten können nach vorheriger Absprache mit der Organisation/dem Verein Auslagen erstattet werden. Dabei handelt es sich um Kosten, die bei der Ausübung des Ehrenamts entstanden sind (z.B. Reisekosten).

2. Auslagenerstattung
Ehrenamtliche sollten nicht auf ihren Unkosten sitzen bleiben. Es ist wichtig, dass vor dem Einkauf von Material mit dem Träger gesprochen wird, wieviel Geld ausgegeben und somit anschließend erstattet werden kann.

Der Auslagenersatz im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit unterliegt nicht der Steuerpflicht. Legt die ehrenamtlich tätige Person für ihren Träger Beträge aus, so kann sie sich diese gem. § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei ersetzen lassen.
Eine Pauschalierung ist nicht möglich.

3. Übungsleiterpauschale
Ehrenamtliche können für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommen. § 3 Nr. 26 EStG sieht vor, dass für die sogenannte Übungsleiterpauschale eine Steuerbefreiung von Einnahmen bis zu einem Betrag von jährlich 3.000 Euro gegeben ist (seit 1. Januar 2021) – unter folgenden Voraussetzungen:

• nebenberufliche Tätigkeit
• Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, eine künstlerische Tätigkeit oder eine nebenberufliche Pflege alter,
kranker oder behinderter Menschen
• im Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft
• mit dem Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.

Alle Informationen zur Übungsleiterpauschale, dem Verhältnis zur Ehrenamtspauschale und zum Minijob finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
➜ www.bundesfinanzministerium.de

4. Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag und liegt z.Zt. bei 840€ im Jahr, d.h. eine ehrenamtlich engagierte Person kann als Entschädigung für freiwillig geleistete Tätigkeiten 840€ pro Jahr steuerfrei und ohne Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen einnehmen. Verdient die Person mehr, muss sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

Alle Informationen, Voraussetzungen zur Ehrenamtspauschale sowie zur Aufwandsspende finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
➜ www.bundesfinanzministerium.de/

Ehrenamtliches Engagement
Das benötigt man...
In einigen Bereichen erforderlich, dass ein (erweitertes) Führungszeugnis vorgelegt wird.
Das Bundesamt für Justiz hat entschieden, dass das Führungszeugnis für alle Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenfrei ausgestellt werden muss, unabhängig davon, ob sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Mehr Informationen dazu können Sie gerne bei uns anfragen.

Für ehrenamtlich Tätige innerhalb der Freiwilligenagentur beantragen wir nach vorheriger Rücksprache mit der Person das erweiterte Führungszeugnis,
so dass unsere Engagierten keinen zusätzlichen Aufwand haben.

Ehrenamtliches Engagement
Anerkennung für das Ehrenamt
Ehre, wem Ehre gebührt!
Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, ehrenamtlich Tätigen Dank und Anerkennung zukommen zu lassen.

Hier nur ein paar Beispiele:

• Die Engagierte Stadt Lilienthal feiert seit 2018 den Internationalen Tag des Ehrenamts am 05. Dezember.
• Alle zwei Jahre lädt die Gemeinde Lilienthal Ehrenamtliche zu einem Ehrenamtstag ein.
• Jährlich lädt der Bundespräsident zum Bürgerfest ein, bei dem das Ehrenamt im Vordergrund steht.

Nähere Infos finden Sie hier:
➜ www.bundespraesident.de

Ausschreibungen und Preise
• Niedersachsenpreis für Bürgerengagement.
Nähere Infos finden Sie hier:
➜ unbezahlbarundfreiwillig.de

• Deutscher Demografiepreis.
Nähere Infos finden Sie hier:
➜ deutscher-demografie-preis.de

Nähere Infos finden Sie hier:
➜ www.stiftungen.org

• Engagementbotschafter.
Nähere Infos finden Sie hier:
➜ www.engagement-macht-stark.de

Bescheinigungen
Mit dem Niedersächsischen Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten werden die Fähigkeiten und Kompetenzen sichtbar, die während des Engagements erworben bzw. erweitert wurden.

Diese können als Schlüsselqualifikationen für berufliche Tätigkeiten und Bewerbungen eingesetzt werden. Den Nachweis stellt das Sozialministerium in Form einer Urkunde mit Wappen als Vordruck den Organisationen, Verbänden, Vereinen, Gemeinden, etc. kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
➜ www.ms.niedersachsen.de

Ehrenamtliches Engagement
Hol dir die E-Karte
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre InhaberInnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte die Gemeinde Lilienthal bei den zahlreichen BürgerInnen mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
➜ https://www.freiwilligenserver.de

Ehrenamtliches Engagement
Versicherungsschutz
Ehrenamtlich tätige Personen sind Diejenigen, die freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich und auf organisierte Weise ein Engagement zum Wohle Anderer ausführen. Doch wer haftet im Falle eines Personen- bzw. Sachschadens?

Auf der Seite des Niedersächsischen Freiwilligenservers:
➜ https://www.freiwilligenserver.de 
sind viele Informationen zu diesem Thema aufgelistet.

Zudem bieten folgende Broschüren eine gute Übersicht zu Versicherungen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
➜ PDF „zu ihrer Sicherheit
Niedersächsische Staatskanzlei
➜ PDF Sparkassenbroschüre

Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Wenn ein privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz besteht, ist dieser im Schadenfall vorrangig („subsidiärer Versicherungsschutz“). Sollte keiner der genannten Versicherungsschutze bestehen, ist man über das Land Niedersachsen versichert.

Wenn ein ehrenamtlich Tätiger eine andere Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden, haftet die Organisation, für die die Person ehrenamtlich tätig war. Die Organisation kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die entstandenen Kosten beim Schadensverursacher zurückfordern, sofern der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Versichert sind ehrenamtliche Tätige in wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Vereinigungen aller Art. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die von Niedersachsen ausgehen, z.B. Aktionen im Ausland oder landesüberschreitende Aufgaben.

Es ist wichtig, im Vorfeld den Versicherungsschutz des freiwillig Tätigen zu erfragen und die vereinseigenen Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Sollte das Land Niedersachsen die Versicherung im Schadensfall übernehmen, werden im Falle von Personen- oder Sachschäden max. 5. Mio. Euro erbracht (250.000€ für Vermögensschäden) mit einer Selbstbeteiligung des Versicherten je Schadensfall von 150€.

Mitglieder informell organisierter Initiativen und Gruppen sollten sich bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob ihr freiwilliges Engagement abgedeckt ist. Handelt es sich z. B. um eine „verantwortliche“ Tätigkeit in einem Nachbarschaftshilfe-Projekt, ist sie möglicherweise von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Diese Tätigkeiten können aber mit dem Privat-Haftpflichtversicherer eingegrenzt und gegebenenfalls im Einzelfall mitversichert werden.

Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und schützt die Versicherten vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die Leistungen werden unabhängig vom Verschulden gewährt und vom zuständigen Unfallversicherungsträger festgestellt.

Die gesetzliche Unfallversicherung gleicht Gesundheitsschäden aus, die ehrenamtlich Tätige selbst erleiden, entweder durch Rehabilitation und/oder durch Entschädigung. Nicht versichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Schäden, die ehrenamtlich Tätige anderen Personen zufügen. Hierfür benötigt man eine Haftpflichtversicherung (Siehe oben).

Stürzt z.B. die ehrenamtlich tätige Person, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder sich der Versicherte auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20% gemindert, bekommt der Verletzte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Rente.

Ehrenamtliche sollten jedoch auch selbst vorsorgen, falls möglich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (Rente bei dauernden gesundheitlichen Schäden) und/oder über eine private Unfallversicherung (einmaliger Geldbetrag im Falle einer Invalidität).
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale.
➜ www.verbraucherzentrale.de

Es gibt verschiedene Unfallversicherungsträger, die jeweils für bestimmte Tätigkeitsfelder der ehrenamtlich Tätigen zuständig sind. Der Versicherungsschutz ist abhängig vom Aufgabenbereich und von der Organisations- bzw. Rechtsform der Organisation.

Bei staatlichen oder kommunalen Organisationen greifen öffentliche Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse des Bundes, des Landes oder des Gemeindeunfallversicherungsverbandes).
Die Feststellung, welcher Unfallversicherungsträger für bestimmte Tätigkeitsfelder bürgerschaftlichen Engagements zuständig ist, richtet sich in aller Regel nach der Art des Aufgabenbereichs sowie der Organisations- bzw. Rechtsform des betreffenden durchführenden Unternehmens.

Befindet sich das durchführende Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft, besteht Unfallversicherungsschutz in der Regel durch die Landesunfallversicherung.

Informationen hierzu:
➜ www.freiwilligenserver.de/info
Hier gilt der „subsidiäre Versicherungsschutz“, d.h. soweit für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig ein Unfallversicherungsschutz besteht, geht dieser dem Schutz des Landes Niedersachsens vor. 

Ehrenamtliches Engagement
Nützliche Webseiten
UPJ - ein Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen:
➜ http://www.upj.de

Deutsches Ehrenamt
➜ https://deutsches-ehrenamt.de



Adresse

Freiwilligenagentur Lilienthal e.V.
Konventshof 4
(Konventshaus)
28865 Lilienthal

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